Land Berlin erlässt Sondernutzungsgebühr für öffentliches Straßenland

14. Dezember 2023

Das Land Berlin wird die Gastronomie, das Schausteller- und Veranstaltungsgewerbe, die Messe- und Kongresswirtschaft, den Einzelhandel und die Kultur- und Kreativwirtschaft im kommenden Jahr 2024 von der Sondernutzungsgebühr für öffentliches Straßenland befreien. Dies teilte die zuständige Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt jetzt in einem Schreiben an die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter und die Ordnungsämter mit. Die aus dem Erlass resultierenden Einnahmeverluste für die Bezirke werden durch die Senatsverwaltung für Finanzen ausgeglichen. Die Bezirksämter können darüber hinaus in eigenem Ermessen entsprechende Sondernutzungsgebühren, die ab Mai 2023 erhoben worden sind, rückwirkend erstatten. Auf hinsichtlich der daraus nachweislich entstandenen Einnahmeausfälle wird die Senatsverwaltung für Finanzen für eine Kompensation sorgen.

Der Regierende Bürgermeister von Berlin, Kai Wegner: „Der Erlass der Sondernutzungsgebühren ist für Gastronomie, Handel, Schausteller oder die Kulturwirtschaft eine wichtige Unterstützung, denn die schwierigen Corona-Jahre wirken immer noch nach. Wir wollen mit dem Verzicht auf diese Einnahmen den Gastwirten und Schaustellern, dem Einzelhandel oder auch den kreativen Menschen in Berlin helfen, sich wieder zu stabilisieren. Mit dieser Maßnahme wird es uns gelingen, Arbeitsplätze zu erhalten und den Wirtschaftsstandort Berlin zu stärken. Ich danke Verkehrs- und Umweltsenatorin Manja Schreiner und Finanzsenator Stefan Evers ausdrücklich dafür, dass sie diese Lösung möglich gemacht haben. Mit Unterstützung der Bezirksämter werden die Betriebe oder Veranstalter, die Straßenland in Anspruch nehmen, nun von einer finanziellen Belastung befreit. Dafür danke ich allen beteiligten Mitarbeitern in den bezirklichen Ämtern. Berlin wird von einer lebendigen Gastronomie, vielfältigem Einzelhandel und bunten Volksfesten profitieren.“

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